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   BSG, 20.12.1978 - 3 RK 55/78   

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https://dejure.org/1978,10903
BSG, 20.12.1978 - 3 RK 55/78 (https://dejure.org/1978,10903)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1978 - 3 RK 55/78 (https://dejure.org/1978,10903)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1978 - 3 RK 55/78 (https://dejure.org/1978,10903)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.11.1961 - 3 RK 13/57
    Auszug aus BSG, 20.12.1978 - 3 RK 55/78
    Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 295, 296; 50, 47, 20; 54, 490, 495; BSGUrt vom 24.9. 4977 4 RJ 115/76 - Soners 1978, 190).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. November 1966 - 5 RK 86/65 - (BSGE 25, 280, 281; vgl auch Urt des 5. Senats in SozR % 225 RVO Nr. 5) dargelegt hat, sind auch dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung begünstigende Verwaltungsakte in Gestalt von Leistungsbescheiden nicht unbekannt (siehe auch BSGE 15, 252, 257 f).

  • BSG, 23.11.1966 - 3 RK 86/63
    Auszug aus BSG, 20.12.1978 - 3 RK 55/78
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. November 1966 - 5 RK 86/65 - (BSGE 25, 280, 281; vgl auch Urt des 5. Senats in SozR % 225 RVO Nr. 5) dargelegt hat, sind auch dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung begünstigende Verwaltungsakte in Gestalt von Leistungsbescheiden nicht unbekannt (siehe auch BSGE 15, 252, 257 f).

    Selbst wenn man die Auffassung des BSG in BSGE 25, 280, 282 teilt, der "Auszahlungsschein" sei kein Leistungsbescheid und keine Entscheidung gegenüber dem Versicherten über die Leistungsgewährung als solche, sondern habe lediglich Kontroll- und Nachweisfunktion, so muß doch seiner Aushändigung zumindest eine Entscheidung des Sachbearbeiters eine behördliche Willenserklärung mit sozialordnungs- -.

  • BSG, 06.09.1962 - 4 RJ 329/60
    Auszug aus BSG, 20.12.1978 - 3 RK 55/78
    Die Voraussetzungen, unter denen rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, durch die Leistungen festgestellt worden sind, zurückgenommen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG für die Unfallversicherung und für die Rentenversicherung durch das Dritte und Sechste Buch der RVO im wesentlichen erschöpfend und abschließend geregelt (vgl für das Recht der Unfallversicherung insbesondere BSGE 18, 84, 88/91 und für das Recht der Rentenversicherung insbesondere BSGE 24, 205, 207; über besonders gelagerte Fälle vgl BSGE 17, 295, 298 und BSGE 20, 295).

    Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 295, 296; 50, 47, 20; 54, 490, 495; BSGUrt vom 24.9. 4977 4 RJ 115/76 - Soners 1978, 190).

  • BSG, 07.10.1982 - 4 RJ 85/81

    Arbeitslosenversicherung; Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung; Ermittlung der

    Auszug aus BSG, 20.12.1978 - 3 RK 55/78
    nicht die frühere Rechtsprechung des Senats in BSGE 54, 125 auf, sondern grenzen sich nur zu ihr ab (vgl v.Wulffen aaO S 458, 159).
  • BSG, 28.02.1980 - 8a RK 13/79

    Entwicklung von Ermessensleistungen zu Pflichtleistungen

    Auszug aus BSG, 20.12.1978 - 3 RK 55/78
    Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 295, 296; 50, 47, 20; 54, 490, 495; BSGUrt vom 24.9. 4977 4 RJ 115/76 - Soners 1978, 190).
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 225/59
    Auszug aus BSG, 20.12.1978 - 3 RK 55/78
    Die Voraussetzungen, unter denen rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, durch die Leistungen festgestellt worden sind, zurückgenommen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG für die Unfallversicherung und für die Rentenversicherung durch das Dritte und Sechste Buch der RVO im wesentlichen erschöpfend und abschließend geregelt (vgl für das Recht der Unfallversicherung insbesondere BSGE 18, 84, 88/91 und für das Recht der Rentenversicherung insbesondere BSGE 24, 205, 207; über besonders gelagerte Fälle vgl BSGE 17, 295, 298 und BSGE 20, 295).
  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78

    Blindenführhund - Ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

    Das SG hat nicht festgestellt, ob die dem Kläger von der Beklagten bis einschließlich September 1977 erstatteten Kosten für den Unterhalt seines Blindenführhundes ohne Leistungsbescheid lediglich durch "schlichtes" Verwaltungshandeln im Sinne der Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 23. November 1966 (BSGE 25, 280; vgl. dazu aber auch die im Urteil des gleichen Senats vom 20. Dezember 1978 - 3 RK 55/78 aufgezeigten Bedenken) oder durch jeweils zeitlich ausdrücklich begrenzte Leistungsbescheide oder durch einen begünstigenden und für die Beteiligten im Sinne des § 77 SGG bindenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung gewährt worden sind.
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